Im Rahmen eines Forschungsprojekts, das sich mit der Entwicklung von KI-Modellen zur Verbesserung von Notruf-Assistenzsystemen befasst, fanden Forscher heraus, dass einige in Deutschland getätigte Notrufe in einer von einem deutschen Fernsehsender produzierten und ausgestrahlten Sendung enthalten waren.
Das ELRC-Helpdesk-Team untersuchte verschiedene Aspekte des geistigen Eigentums und des Urheberrechts im Rahmen des deutschen Rechts, wie z. B. die Verfügbarkeit von Daten für Forschungszwecke, die Erstellung abgeleiteter Werke aus öffentlichen Daten, die Weiterverbreitung von Daten, die Ausnahmen vom Urheberrecht usw. Die Ergebnisse bezüglich der Weiterverwendung von Daten waren sehr vielversprechend. So stellte sich heraus, dass das deutsche Recht es erlaubt, bis zu 15 % urheberrechtlich geschütztes Material für die Forschung zu sammeln. Außerdem können Daten, die von Behörden produziert wurden, in Anwendung der PSI-Richtlinie vom urheberrechtlich geschützten Material getrennt werden. Sogar die Weitergabe von Daten ist erlaubt, und zwar (1) an bestimmte Personen im Rahmen ihrer eigenen Forschung und (2) an Dritte zu Zwecken der Forschungsevaluation.
Die vollständige Analyse des Helpdesk-Teams ist in dem Dokument Anwendungsfall - Wiederverwendung von in Fernsehsendungen eingebetteten Notrufen zu finden.
Falls Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter help@lr-coordination.eu. Möglicherweise wurden einige Fragen auch bereits gestellt und beantwortet. Bitte besuchen Sie die Seite des ELRC Helpdesk.